Kinder

KIEFERORTHOPÄDIE
FÜR KINDER


Wann eine frühe Behandlung Sinn macht.

Kieferorthopädische Behandlung bei Kindern, aber ab wann? 

Bei der kieferorthopädischen Behandlung von Kindern gilt: je früher man Kiefer - und Zahnfehlstellungen erkennt, desto besser.  Daher empfehlen wir grundsätzlich eine erste unverbindliche Beratung spätestens ab dem 7. LebensjahrEin frühes Erkennen von Fehlstellungen bedeutet aber nicht grundsätzlich auch einen frühen Behandlungsstart. Oft können aber durch das rechtzeitige Abgewöhnen falscher Angewohnheiten wie Daumenlutschen, Schnullergebrauch etc. (Bad Habits) ausgeprägten Kiefer- und Zahnfehlstellungen früh vorgebeugt werden.

Liegen ausgeprägte Fehlstellungen des Kiefers bzw. der Zähne erst einmal vor, kann die frühzeitige Steuerung des Kieferwachstums mit Hilfe loser Zahnspangen im Rahmen einer Frühbehandlung den weiteren Behandlungsverlauf entscheidend beeinflussen. So kann eine komplizierte und langwierige Folgebehandlung oft verhindert, oder zumindest verkürzt werden. 

Der erste Besuch beim Kieferorthopäden

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Frühbehandlung bei ausgeprägten Fehlstellungen

Frühbehandlungen werden bei besonders ausgeprägten Zahn- und Kieferfehlstellungen ab ca. dem 6. Lebensjahr durchgeführt. In seltenen Fällen ist auch ein früherer Behandlungsbeginn notwendig. 

Zum Einsatz kommen in der Regel lose Zahnspange mit deren Hilfe der Kieferorthopäde das Kieferwachstum gezielt beeinflussen- und Platzverhältnisse für den späteren Durchbruch bleibender Zähne verbessern kann.


Rechtzeitig "Bad Habits" abgewöhnen

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Lückenhalter nach vorzeitigem Milchzahn-Verlust

Geht ein Milchzahn frühzeitig verloren oder muss aufgrund einer Karieserkrankung vom Zahnarzt gezogen werden, kann es zu ungewollten Wanderung der Nachbarzähne in die entstandene Lücke kommen. So wird der Platz, der für die nachfolgenden Zähne benötigt wird, eingeengt oder geht im schlimmsten Fall sogar verloren. Folgen können im späteren Behandlungsverlauf u.a. die Extraktionsnotwendigkeit bleibender Zähne sein.


Um dem Platzverlust vorzubeugen ist das Tragen eines sog. Lückenhalters in der Nacht sinnvoll. Hierbei handelt es sich um eine herausnehmbare Zahnspange, die die entstandene Lücke im Zahnbogen offen hält.


Ist ihr Kind gesetzlich versichert und besteht eine medizinische Notwendigkeit für das Tragen eines Lückenhalters, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel die Kosten hierfür.


Gerne beraten wir Sie und Ihr Kind unverbindlich, ob nach einem Milchzahnverlust ein Lückenhalten notwendig ist.


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