von Dr. Volker Reichling
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31 Juli, 2020
Wenn Sie Urlaub in einem Land gemacht haben, das gemäß RKI-Liste als Corona-Risikogebiet ausgewiesen wird, sind Sie amtlich verpflichtet, sich 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben, sofern Sie nicht einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen können. Hier finden Sie eine laufend aktualisierte Liste der betroffenen Länder. Während dieser Zeit dürfen wir Sie ohne Test nicht behandeln. Wenn Sie Schmerzen haben, melden Sie sich bitte telefonisch bei uns. Wir können Sie bei Bedarf an ein dafür eingerichtetes Behandlungszentrum überweisen. Bitte betreten Sie während der 14 Tage dauernden Frist nicht unsere Praxis. Diese Maßnahme schützt alle anderen Patienten und uns. Wir bitten um Ihr Verständnis. Praxisteam Dr. Reichling